Umsatzsteuer in Spanien

Spanische Umsatzsteuersätze

Umsatzsteuerregistrierung in Spanien

Gibt es eine Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle?

Nein, in Spanien gibt es keine Umsatzschwelle. Sobald Sie steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen Sie sich registrieren. Ganz gleich, ob Ihr Unternehmen in Spanien ansässig ist oder nicht – wenn Sie in Spanien verkaufen, ist die Registrierung Pflicht!

Wie beantrage ich eine spanische USt-IdNr.?

Die Registrierung erfolgt in spanischer Sprache. Zu den benötigten Dokumenten gehört oft ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen bereits in einem anderen EU-Land umsatzsteuerlich registriert ist (falls zutreffend).

Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Número de Identificación Fiscal (NIF) – die spanische USt-IdNr. Diese beginnt mit ES, gefolgt von neun alphanumerischen Zeichen, z. B. ESX12345678.

Umsatzsteuererklärungen in Spanien

Meldezeitraum

Quartalsweise ist der Standard. Monatliche Meldung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über €6.010.121,04 oder wenn Sie am monatlichen Rückerstattungsverfahren teilnehmen. Alle Rechnungen, auch steuerfreie und Nullsteuersätze, werden beim Umsatz mitgerechnet.

Abgabefristen

Die spanischen Umsatzsteuererklärungen sind am 20. des Folgemonats nach Ende eines Meldezeitraums fällig. Für den Dezember- oder Q4-Bericht verlängert sich die Frist bis zum 30. Januar.

Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.

Aktueller Stand der EPR-Kategorien in Spanien (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)

Sie möchten in Spanien verkaufen?

AVASK unterstützt Sie bei der Registrierung und Einhaltung aller Umsatzsteuervorschriften in Spanien. Jetzt Beratung anfragen!

*“ zeigt erforderliche Felder an

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet
Dieses Feld wird bei der Anzeige des Formulars ausgeblendet