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ToggleSpanische Umsatzsteuersätze
¡Hola! Bereit, mehr über die Umsatzsteuer (VAT) in Spanien zu erfahren? Hier gibt’s alles Wichtige, einfach erklärt – damit Sie ohne Umwege durchstarten können!
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Spanien?
Spanien unterscheidet zwischen drei Hauptsteuersätzen:
- Regelsteuersatz (21%): Dieser Satz gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen – also das, was Sie im Alltag einkaufen oder nutzen.
- Ermäßigter Steuersatz (10%): Gilt für bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter:
- Lebensmittel (bestimmte Kategorien)
- Bücher (gedruckt und digital)
- Medizinische Geräte und Ausrüstungen
- Super-ermäßigter Steuersatz (4%): Wird seltener angewendet, betrifft aber:
- Neubauten
- Einige Hotelübernachtungen
- Bestimmte Restaurantleistungen
Umsatzsteuerregistrierung in Spanien
Gibt es eine Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle?
Nein, in Spanien gibt es keine Umsatzschwelle. Sobald Sie steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbieten, müssen Sie sich registrieren. Ganz gleich, ob Ihr Unternehmen in Spanien ansässig ist oder nicht – wenn Sie in Spanien verkaufen, ist die Registrierung Pflicht!
Wie beantrage ich eine spanische USt-IdNr.?
Die Registrierung erfolgt in spanischer Sprache. Zu den benötigten Dokumenten gehört oft ein Nachweis, dass Ihr Unternehmen bereits in einem anderen EU-Land umsatzsteuerlich registriert ist (falls zutreffend).
Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie eine Número de Identificación Fiscal (NIF) – die spanische USt-IdNr. Diese beginnt mit ES, gefolgt von neun alphanumerischen Zeichen, z. B. ESX12345678.
Umsatzsteuererklärungen in Spanien
Meldezeitraum
Quartalsweise ist der Standard. Monatliche Meldung gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz über €6.010.121,04 oder wenn Sie am monatlichen Rückerstattungsverfahren teilnehmen. Alle Rechnungen, auch steuerfreie und Nullsteuersätze, werden beim Umsatz mitgerechnet.
Abgabefristen
Die spanischen Umsatzsteuererklärungen sind am 20. des Folgemonats nach Ende eines Meldezeitraums fällig. Für den Dezember- oder Q4-Bericht verlängert sich die Frist bis zum 30. Januar.
Fällt der Stichtag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verschiebt sich die Frist auf den nächsten Werktag.
Aktueller Stand der EPR-Kategorien in Spanien (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)
Kategorie | Gesetzliches Inkrafttreten |
Verpackungen | 01.01.2023 |
WEEE | 01.01.2023 |
Batterien | 01.01.2023 |
Möbel | 01.01.2025 |
Textilien | 01.01.2025 |
Häufig gestellte Fragen
Wie überprüfe ich meine spanische USt-IdNr.?
Sie können das VIES-System (VAT Information Exchange System) der EU nutzen. Damit lässt sich prüfen, ob eine USt-IdNr. innerhalb der EU gültig ist.
Achtung: Spanische USt-IdNrn. werden im VIES-System manchmal als ungültig angezeigt, sind aber auf nationaler Ebene dennoch gültig. AVASK hilft Ihnen gern bei der Überprüfung!
Brauche ich einen Fiskalvertreter in Spanien?
Ja – wenn Ihr Unternehmen außerhalb der EU ansässig ist, benötigen Sie einen Fiskalvertreter. Dieser übernimmt Ihre Registrierung und vertritt Sie gegenüber den spanischen Steuerbehörden. Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU sind davon ausgenommen.
Sie möchten in Spanien verkaufen?
AVASK unterstützt Sie bei der Registrierung und Einhaltung aller Umsatzsteuervorschriften in Spanien. Jetzt Beratung anfragen!
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