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ToggleTschechische Umsatzsteuersätze
Die Komplexität der Umsatzsteuer (VAT) kann eine Herausforderung sein, aber mit diesem Leitfaden erhalten Sie ein klares Verständnis des Umsatzsteuersystems in der Tschechischen Republik.
Ganz gleich, ob Sie Unternehmer sind oder sich einfach nur für die Feinheiten der tschechischen Umsatzsteuer interessieren, wir haben das Wichtigste für Sie parat – kein Fachchinesisch, nur das Wesentliche.
Wie hoch sind die tschechischen Umsatzsteuersätze?
Die Tschechische Republik bietet mehrere Umsatzsteuersätze für verschiedene Waren und Dienstleistungen an:
- Standardsatz (21%): Dieser Satz gilt für die meisten steuerpflichtigen Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Satz (12%): Bestimmte Artikel wie Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, ausgewählte Babynahrung, Zeitungen, Zeitschriften und einige pharmazeutische Produkte.
Von der Umsatzsteuer befreite Waren und Dienstleistungen in der Tschechischen Republik
Bestimmte Kategorien sind in der Tschechischen Republik von der Umsatzsteuer befreit, darunter:
- Dienstleistungen im Gesundheitswesen: Medizinische Behandlungen und damit verbundene Dienstleistungen sind von der Umsatzsteuer befreit.
- Bildung: Bildungsdienstleistungen, die von förderfähigen Einrichtungen erbracht werden, enthalten keine Umsatzsteuer.
- Finanzdienstleistungen: Bank- und Versicherungsdienstleistungen sind in der Regel von der Umsatzsteuer befreit.
Wie melde ich mich in der Tschechischen Republik für die Umsatzsteuer an?
Bevor Sie sich in der Tschechischen Republik für die Umsatzsteuer registrieren lassen, gibt es viel zu beachten.
Umsatzsteuer-Registrierungsschwelle
- Wenn Ihr Unternehmen keine physische Präsenz in der Tschechischen Republik hat, Sie aber dort steuerpflichtige Leistungen erbringen, müssen Sie sich für die tschechische Umsatzsteuer registrieren lassen.
- Wenn Ihr Unternehmen Waren in der Tschechischen Republik lagert (auch über einen Fulfillment-Anbieter), müssen Sie sich in diesem Land für die Umsatzsteuer registrieren lassen.
- Der Schwellenwert für die Registrierung von Unternehmen mit Sitz in der Tschechischen Republik liegt bei 2.000.000 CZK in 12 aufeinanderfolgenden Monaten.
Abgabe der Umsatzsteuererklärung in der Tschechischen Republik
Die tschechische Umsatzsteuererklärung muss innerhalb von 25 Tagen nach Ablauf des Steuerzeitraums eingereicht und die Steuer entrichtet werden.
Die Standard-Umsatzsteuererklärungsfrist in der Tschechischen Republik beträgt einen Monat – Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 10.000.000 CZK im Vorjahr können sich jedoch dafür entscheiden, vierteljährliche Erklärungen abzugeben, nachdem sie drei Jahre lang für Umsatzsteuerzwecke registriert waren.
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