Expandieren Sie in den europäischen Markt
EU-Umsatzsteuer einfach gemacht
Erschließen Sie den 899 € Milliarden-E-Commerce-Markt mit nur einer OSS/IOSS-Erklärung. AVASK hilft Ihnen, die EU-Umsatzsteuer-Compliance zu vereinfachen und direkt in die EU-Mitgliedsstaaten zu verkaufen.

Die OSS/IOSS-Regelung der EU
Wann wurden die OSS- und IOSS-Systeme eingeführt?
Seit dem 1. Juli 2021 können Unternehmen ihre Umsatzsteuerverpflichtungen für Verkäufe an Endkunden in verschiedenen EU-Ländern zentral über das OSS- oder IOSS-Verfahren melden. Die Einführung von OSS (One-Stop-Shop) und IOSS (Import-One-Stop-Shop) hat den grenzüberschreitenden Online-Handel innerhalb der EU damit stark vereinfacht.
Seit der Einführung gelten große Marktplätze wie Amazon in bestimmten Fällen als Verkäufer und müssen die Umsatzsteuerabführung übernehmen. Zudem wurde die länderspezifische Lieferschwelle für Fernverkäufe abgeschafft und durch eine einheitliche EU-Schwelle von 10.000 € ersetzt. Händler können ihre Steuerpflichten nun zentral über OSS/IOSS melden, was den grenzüberschreitenden Handel erleichtert. Der Schwellenwert von 10.000 € gilt nicht für Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU.
Mit der Abschaffung der Low Value Consignment Relief (LVCR) fällt die Steuerbefreiung für Importe bis 22 € weg. Nun unterliegen alle Einfuhren in die EU der Einfuhrumsatzsteuer – außer solche, die IOSS nutzen. Für Waren bis 150 € ermöglicht IOSS eine vereinfachte Steuererklärung und schnellere Zollabfertigung.
Was ist One-Stop-Shop (OSS)?
Mehr Effizienz mit dem One-Stop-Shop (OSS) für Ihre EU-Verkäufe
Der One-Stop-Shop (OSS) bietet eine zentrale Lösung für die Umsatzsteuer-Meldung im EU-weiten Online-Handel. Mit nur einer einzigen Registrierung können Sie Ihre grenzüberschreitenden Verkäufe über eine OSS-Erklärung melden.
- Unternehmen mit Sitz in der EU müssen sich in ihrem Heimatland für OSS registrieren.
- Unternehmen außerhalb der EU müssen ein EU-Land benennen, in dem sie ihre OSS-Erklärung einreichen und die Umsatzsteuer abführen.
Wichtige Änderungen für grenzüberschreitende Verkäufe
Der steuerpflichtige Ort der Lieferung für EU-weite Verkäufe verschiebt sich vom Versandland ins Bestimmungsland. Lagerbestände in einem EU-Land erfordern weiterhin eine lokale USt.-Registrierung und eine separate Umsatzsteuer-Erklärung für Inlandstransaktionen.
AVASK unterstützt Sie bei der OSS-Registrierung und sorgt für eine einfache, effiziente Umsatzsteuer-Meldung in der EU.
Was ist Import One-Stop-Shop (IOSS)?
Das Import One-Stop-Shop (IOSS)-Verfahren erleichtert die Umsatzsteuer-Abwicklung für Importe bis 150 € in die EU.
Ähnlich wie beim OSS-Verfahren erfolgt die Registrierung in nur einem EU-Land. Über eine IOSS-Erklärung melden Sie Ihre Verkäufe und die fällige Umsatzsteuer für alle EU-Länder zentral.
Mit dem AVASK IOSS-Service verkaufen Sie in alle 27 EU-Mitgliedsstaaten und bleiben dabei umsatzsteuerlich konform.
Warum für OSS/IOSS registrieren?
Vereinfachung der Umsatzsteuer in ganz Europa mit einer einzigen Registrierung
Eine einzige USt.-Nummer für alle EU-Mitgliedsstaaten
Verkaufen Sie in alle 27 EU-Länder mit nur einer OSS/IOSS-Registrierung – für reibungslose und effiziente grenzüberschreitende Verkäufe.
Wichtig: Wenn Sie Waren in einem EU-Land lagern, benötigen Sie in diesem Land weiterhin eine lokale Umsatzsteuer-Registrierung und müssen eine separate USt.-Erklärung einreichen.
Umsatzsteuer leicht gemacht
Mit IOSS/OSS wird die Umsatzsteuer-Abwicklung einfacher und effizienter – dank eines zentralisierten Registrierungsverfahrens für Unternehmen in der EU.
899 Milliarden Euro E-Commerce Markt
Bietet E-Commerce-Unternehmen die Chance, in den dynamischen und wachsenden EU-Markt einzutreten und neue Möglichkeiten für grenzüberschreitenden Handel zu erschließen.
Häufig gestellte Fragen

Was ist der Unterschied zwischen OSS und IOSS?
OSS (One-Stop-Shop): Für EU-Unternehmen, die innergemeinschaftliche Fernverkäufe und Dienstleistungen innerhalb der EU abwickeln.
IOSS (Import One-Stop-Shop): Für Unternehmen außerhalb der EU, die Waren bis 150 € an EU-Verbraucher importieren und die Umsatzsteuer vereinfacht abführen möchten.
Im Wesentlichen ist OSS für Verkäufe innerhalb der EU und IOSS für Einfuhren in die EU vorgesehen.
Ist eine Registrierung für OSS/IOSS verpflichtend?
Nein, eine Registrierung für OSS (One-Stop-Shop) und IOSS (Import One-Stop-Shop) ist nicht zwingend erforderlich.
Verkäufer können ihre Umsatzsteuer über diese Systeme verwalten, haben aber auch die Möglichkeit, sich individuell in jedem EU-Land zu registrieren, in dem sie an Verbraucher verkaufen.
Warum OSS/IOSS?
OSS bietet eine effizientere und kostengünstigere Lösung, um die Umsatzsteuer-Vorschriften einzuhalten.
Wichtig: Wenn Sie Waren in einem EU-Land lagern, ist eine lokale USt.-Registrierung weiterhin erforderlich, ebenso wie eine separate Umsatzsteuererklärung für alle Verkäufe innerhalb dieses Landes.
Wie lange dauert es, bis ich eine IOSS-Nummer erhalte?
Die Bearbeitungszeit kann variieren, daher empfiehlt es sich, die IOSS-Registrierung frühzeitig zu beantragen. Wichtig: Eine IOSS-Nummer kann nicht rückwirkend angewandt werden – sie gilt nur für zukünftige Sendungen.
Unternehmen mit Sitz in der EU können sich direkt oder über einen Vermittler registrieren.
Unternehmen außerhalb der EU müssen die Registrierung über einen IOSS-Vermittler vornehmen.
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