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ToggleUmsatzsteuersätze in der Schweiz
Die Umsatzsteuer in der Schweiz kann auf den ersten Blick komplex erscheinen – aber keine Sorge: In diesem Leitfaden finden Sie alle wichtigen Informationen klar und verständlich erklärt.
Welche Umsatzsteuersätze gelten in der Schweiz?
Die Schweiz mag für ihre Neutralität und ihre Schokolade bekannt sein, aber wenn es um die Umsatzsteuer geht, sind die Dinge nicht minder interessant. Hier ein kurzer Überblick über die Umsatzsteuersätze in der Schweiz:
- Normalsatz (8,1%): Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
- Ermäßigter Satz (2,6 %): Für Dinge des täglichen Bedarfs wie Lebensmittel, Medikamente und Bücher.
- Sondersatz Beherbergung (3,8%): Speziell für Übernachtungen in Hotels.
Wer muss sich in der Schweiz für die Umsatzsteuer registrieren?
Unternehmen und Einzelpersonen, die bestimmte Umsatzgrenzen überschreiten, sind zur Registrierung verpflichtet.
Wie hoch ist die Umsatzgrenze in der Schweiz?
Liegt Ihr weltweiter Jahresumsatz bei über CHF 100.000, sind Sie grundsätzlich verpflichtet, sich in der Schweiz für die Umsatzsteuer zu registrieren – auch wenn Ihre Lieferungen in die Schweiz geringwertig sind (unter CHF 5 Steuerbetrag pro Sendung).
Brauchen Sie einen Fiskalvertreter in der Schweiz?
Ja, Unternehmen mit Sitz außerhalb der Schweiz müssen einen Fiskalvertreter benennen, sobald sie der Umsatzsteuerpflicht unterliegen.
Was ist ein Fiskalvertreter?
Ein Fiskalvertreter in der Schweiz ist eine Person oder ein Unternehmen, die bzw. das im Namen eines ausländischen Unternehmens handelt, um dessen Umsatzsteuerpflichten zu erfüllen. Dazu gehören die Registrierung für die Umsatzsteuer, die Kommunikation mit den Schweizer Steuerbehörden und die Abgabe der Umsatzsteuererklärung.
Sie ist erforderlich für ausländische Unternehmen mit einem weltweiten Umsatz von mehr als 100.000 CHF.
Umsatzsteuer für Verbraucher
Für Konsumentinnen und Konsumenten ist die Umsatzsteuer in der Regel im Preis enthalten. Als Tourist lohnt es sich jedoch, auf folgendes zu achten:
- Steuerfrei einkaufen: Nicht in der Schweiz ansässige Personen können sich die Umsatzsteuer auf Einkäufe bei der Ausreise zurückerstatten lassen.
Fragen zur Umsatzsteuer in der Schweiz?
Kontaktieren Sie das Team von AVASK – wir helfen Ihnen gern weiter!
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