Umsatzsteuer in Polen

Polnische Umsatzsteuersätze

Umsatzsteuerregistrierung in Polen

Wenn Sie ein Unternehmen führen, müssen Sie sich in Polen für die Umsatzsteuer registrieren lassen, wenn:

  • Ihr Umsatz übersteigt den Schwellenwert für die Umsatzsteuerbefreiung, der derzeit bei 200.000 PLN im Geschäftsjahr liegt.
  • Sie möchten auf die Umsatzsteuerbefreiung verzichten (auch wenn Ihr Umsatz den Schwellenwert nicht erreicht).
  • Sie liefern bestimmte, im Umsatzsteuergesetz aufgeführte Waren oder Dienstleistungen (wie Edelmetalle, verbrauchsteuerpflichtige Waren, juristische Dienstleistungen usw.).
  • Ihr Unternehmen ist außerhalb Polens ansässig und Sie üben dort steuerpflichtige Tätigkeiten aus. Für Gebietsfremde erfolgt die Eintragung sofort bei Aufnahme der steuerpflichtigen Tätigkeit in Polen – die Schwelle gilt nicht für nicht in Polen ansässige Unternehmen.

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