Umsatzsteuer in Polen

Polnische Umsatzsteuersätze

Umsatzsteuerregistrierung in Polen

Eine Registrierung für die polnische Umsatzsteuer ist erforderlich, wenn:

  • Ihr Umsatz den Schwellenwert für die Steuerbefreiung übersteigt (aktuell 200.000 PLN im Geschäftsjahr).
  • Sie auf die Steuerbefreiung verzichten möchten – auch wenn Ihr Umsatz unterhalb des Schwellenwertes liegt.
  • Sie bestimmte Waren oder Dienstleistungen liefern, die im polnischen Umsatzsteuergesetz gelistet sind, z. B. Edelmetalle, verbrauchssteuerpflichtige Waren oder juristische Dienstleistungen.
  • Ihr Unternehmen außerhalb Polens ansässig ist, Sie jedoch steuerpflichtige Umsätze in Polen erzielen. Für Unternehmen ohne Sitz in Polen entfällt der Schwellenwert – die Registrierung muss sofort bei Aufnahme der steuerpflichtigen Tätigkeit erfolgen.

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