Table of Contents
ToggleTable of Contents
ToggleItalienische Umsatzsteuersätze
Ciao! Wir begleiten Sie durch die komplexe Welt der Umsatzsteuer (USt.) in Italien.
Ob Sie auf lebhaften Marktplätzen verkaufen oder Ihre Produkte in die malerischen Regionen Italiens liefern – AVASK sorgt dafür, dass Ihr E-Commerce-Geschäft regelkonform bleibt und floriert.
Wie hoch ist die Umsatzsteuer in Italien?
Der Standard-USt.-Satz in Italien beträgt 22% und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen. Es gibt jedoch reduzierte Steuersätze:
- Erster ermäßigter Satz (10 %): Für bestimmte Dienstleistungen wie Tourismus- und Unterhaltungsangebote.
- Zweiter ermäßigter Satz (5 %): Für bestimmte Grundbedarfsartikel wie soziale Dienstleistungen, einige Lebensmittel und Arzneimittel.
- Stark ermäßigter Satz (4 %): Für lebenswichtige Güter wie Grundnahrungsmittel, Bücher und medizinische Geräte.
- Nullsteuersatz (0%): Gilt für den innergemeinschaftlichen sowie internationalen Waren- und Personenverkehr.
Umsatzsteuerregistrierung in Italien
Wenn Sie in Italien geschäftlich tätig werden möchten, sollten Sie wissen, wann und wie die Umsatzsteuerregistrierung erfolgen muss.
Wer muss sich in Italien für die Umsatzsteuer registrieren?
In Italien gibt es keine Umsatzsteuerschwelle. Das bedeutet: Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen – egal ob Sie ein Geschäft eröffnen, eine Landwirtschaft betreiben oder ein Studio gründen – ist die Registrierung für die Umsatzsteuer Pflicht vor Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit.
Benötigen Sie eine Fiskalvertretung?
- Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU (z. B. in Frankreich oder Belgien): Sie können selbst registrieren oder einen Fiskalvertreter beauftragen.
- Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU: Hier ist die Bestellung eines Fiskalvertreters gesetzlich vorgeschrieben. Diese Person übernimmt Ihre USt.-Registrierung sowie alle steuerlichen Pflichten in Italien und fungiert als Ihr Ansprechpartner.
Umsatzsteuer-Compliance für Unternehmen in Italien
Wenn Ihr Unternehmen in Italien registriert ist, gelten folgende Pflichten:
- Umsatzsteuererklärungen abgeben: Standardmäßig monatlich, alternativ vierteljährlich mit einem Zuschlag von 1% auf die fällige Steuer.
- Umsatzsteueraufzeichnungen führen: Monatliche Buchführungspflicht. Die Unterlagen müssen bei einer Steuerprüfung jederzeit vorgelegt werden können.
Häufig gestellte Fragen
Wie sieht eine italienische USt.-ID aus?
Die italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer besteht aus dem Länderkürzel IT und 11 Ziffern.
Beispiel: IT12345678901
Welche Leistungen sind in Italien von der Umsatzsteuer befreit?
Folgende Leistungen sind umsatzsteuerfrei:
- Bildungsdienstleistungen
- Versicherungsdienstleistungen
- Bestimmte Finanzdienstleistungen
Bereit, in Italien zu verkaufen?
Unser Team von AVASK unterstützt Sie bei der Umsatzsteuerregistrierung, Fiskalvertretung und allen Fragen rund um Ihre steuerliche Compliance in Italien!
„*“ zeigt erforderliche Felder an