Umsatzsteuer in Italien

Italienische Umsatzsteuersätze

Umsatzsteuerregistrierung in Italien

Wenn Sie in Italien geschäftlich tätig werden möchten, sollten Sie wissen, wann und wie die Umsatzsteuerregistrierung erfolgen muss.

Wer muss sich in Italien für die Umsatzsteuer registrieren?

In Italien gibt es keine Umsatzsteuerschwelle. Das bedeutet: Sobald Sie eine gewerbliche Tätigkeit aufnehmen – egal ob Sie ein Geschäft eröffnen, eine Landwirtschaft betreiben oder ein Studio gründen – ist die Registrierung für die Umsatzsteuer Pflicht vor Beginn Ihrer Geschäftstätigkeit.

Benötigen Sie eine Fiskalvertretung?

  • Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU (z. B. in Frankreich oder Belgien): Sie können selbst registrieren oder einen Fiskalvertreter beauftragen.
  • Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU: Hier ist die Bestellung eines Fiskalvertreters gesetzlich vorgeschrieben. Diese Person übernimmt Ihre USt.-Registrierung sowie alle steuerlichen Pflichten in Italien und fungiert als Ihr Ansprechpartner.

Umsatzsteuer-Compliance für Unternehmen in Italien

Wenn Ihr Unternehmen in Italien registriert ist, gelten folgende Pflichten:

  • Umsatzsteuererklärungen abgeben: Standardmäßig monatlich, alternativ vierteljährlich mit einem Zuschlag von 1% auf die fällige Steuer.
  • Umsatzsteueraufzeichnungen führen: Monatliche Buchführungspflicht. Die Unterlagen müssen bei einer Steuerprüfung jederzeit vorgelegt werden können.

Bereit, in Italien zu verkaufen?

Unser Team von AVASK unterstützt Sie bei der Umsatzsteuerregistrierung, Fiskalvertretung und allen Fragen rund um Ihre steuerliche Compliance in Italien!

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