Mehrwertsteuer in Italien

Italien Mehrwertsteuersätze

Mehrwertsteuerregistrierung in Italien

Für Unternehmen, die in Italien tätig sind, ist es wichtig zu wissen, wann und wie sie sich für die Mehrwertsteuer registrieren lassen müssen.

Wer muss sich in Italien für die Mehrwertsteuer registrieren lassen?

In Italien gibt es keine Schwelle für die Mehrwertsteuerregistrierung. Ganz gleich, ob Sie ein Geschäft eröffnen, einen landwirtschaftlichen Betrieb gründen oder ein Studio einrichten, Sie müssen sich für die Mehrwertsteuer anmelden, bevor Sie Ihre Geschäftstätigkeit aufnehmen.

Ist eine Fiskalvertretung erforderlich?

Wenn Sie Ihr Unternehmen in der EU, z. B. in Frankreich oder Belgien, gegründet haben, können Sie entweder einen Vertreter beauftragen oder die MwSt-Registrierung in Italien selbst vornehmen.

Wenn Ihr Unternehmen jedoch in einem Nicht-EU-Land ansässig ist, müssen Sie einen Fiskalvertreter in Italien ernennen, der sich um die Mehrwertsteuerregistrierung und die Steuerabgaben kümmert. Diese Person ist Ihr Hauptansprechpartner für alle Fragen zur Mehrwertsteuer in Italien.

Einhaltung der Mehrwertsteuer für Unternehmen in Italien

Wenn Sie ein Unternehmen in Italien betreiben und für die Mehrwertsteuer registriert sind, müssen Sie Folgendes tun:

  • Mehrwertsteuererklärungen einreichen: Jedes Quartal müssen Sie melden, wie viel Mehrwertsteuer Sie erhoben und gezahlt haben
  • Führen Sie Mehrwertsteueraufzeichnungen: Die MwSt.-Aufzeichnungen sollten monatlich geführt werden. Wenn das Finanzamt nachfragt, müssen Sie ihm diese Unterlagen vorlegen

MwSt.-Zahlungen

Mehrwertsteuererklärungen werden in Italien standardmäßig monatlich eingereicht. Vierteljährliche Einreichungen sind möglich, allerdings wird auf die fällige Mehrwertsteuer ein Aufschlag von 1 % erhoben.

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