Halten Sie Ihre Waren über die Grenzen der EU und des Vereinigten Königreichs hinweg in Bewegung

Containers being lifted by crane at a port

Neue Änderungen der europäischen Zollvorschriften könnten Ihr Unternehmen ab dem 1. Januar 2022 betreffen

Ab Anfang 2022 werden bei der Einfuhr in das Vereinigte Königreich vollständige Einfuhranmeldungen für alle eingeführten Waren erforderlich sein.

Im Jahr 2021 wurde die Erleichterung durch die GASP EIDR, besser bekannt als aufgeschobene Erklärungen, in ihrer jetzigen Form abgeschafft. Auch wenn diese Änderung für viele E-Commerce-Unternehmen beunruhigend sein mag, kann AVASK Sie in diesem Blog-Artikel durch den neuen Prozess führen. Wenn Sie weitere Fragen haben, steht Ihnen ein Mitglied des AVASK-Teams jederzeit mit Rat und Tat zur Seite, um Ihr Unternehmen zu unterstützen.

Der erste wichtige Punkt, den wir erwähnen möchten, ist, dass zusätzliche Erklärungen nur noch dann zulässig sind, wenn Sie zuvor eine Genehmigung vom HMRC erhalten.

Außerdem werden alle aus der EU eingeführten Waren einer Zollkontrolle unterzogen. Dabei werden alle für eine Dokumenten- oder Warenprüfung ausgewählten Produkte einer umfassenden Zollkontrolle unterzogen. Stellen Sie also sicher, dass Sie rechtzeitig vorbereitet sind.

Auf welche Schlüsselbereiche wird sich der Zoll konzentrieren?

  • Datenqualität bei den Warennummern;
  • Warenursprung (insbesondere, wenn im Rahmen des Handelsabkommens zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ein Präferenzursprung beansprucht wird);
  • Produktbewertung.

Das Verfahren der Grenzkontrolle kann komplex und schwer verständlich sein. Das engagierte Zollteam von AVASK ist mit allen aktuellen Rechtsvorschriften, Verfahren und Anforderungen vertraut. Sie sind in der Lage, Sie durch den Prozess zu führen, die Komplexität zu beseitigen und sicherzustellen, dass Sie die richtigen Unterlagen haben.

Güterverkehrsleitsystem (GVMS)

Das von der britischen Regierung eingeführte System für den Warenverkehr (GVMS) wird ab Anfang 2022 für EU-Einfuhren in das Vereinigte Königreich vollständig umgesetzt.

Es wird verlangt, dass der Transportdienstleister registriert ist und eine Zollnummer eingegeben ist, bevor die Waren die EU verlassen dürfen, insbesondere an nicht inventarisierten Orten wie Dover/Eurotunnel.

Alle landwirtschaftlichen Lebensmittel müssen vorher angemeldet werden, bevor sie zollrechtlich abgefertigt werden können. Um sicherzustellen, dass Ihre Produkte vorab angemeldet werden, müssen Sie sich als Importeur oder als die für die Einfuhr der Waren verantwortliche Person registrieren lassen, um das System für die Einfuhr von Erzeugnissen, Tieren, Lebens- und Futtermitteln (IPAFFS) zu erfüllen.

Wenn Sie eine dieser Warenkategorien einführen möchten, müssen Sie sich anmelden, bevor Ihre Waren die Zollgrenze erreichen.

Das IPAFFS-System dient dazu, den britischen Behörden die Verbringung von lebenden Tieren, tierischen Erzeugnissen und risikoreichen Lebens- und Futtermitteln nichttierischen Ursprungs aus der EU in das Vereinigte Königreich zu melden.

Zum Schluss noch eine Anmerkung…

Auch die Erleichterungsregelung für Importeure mit Kenntnissen ist ausgelaufen. Mit diesem Verfahren konnten Importeure angeben, woher die Waren stammten, um von der EU zollfreie Präferenzen zu erhalten.

Ab 2022 müssen die Wirtschaftsbeteiligten sicherstellen, dass sie zum Zeitpunkt der Einfuhr angemessene Nachweise vorlegen, z. B. eine Erklärung oder eine Ursprungsbescheinigung.

Neue Verfahren und Rechtsvorschriften können mitunter komplex und verworren sein. AVASK ist hier, um Ihr Unternehmen in jeder Hinsicht zu unterstützen. Unser globales Team von Buchhaltungs- und Steuerexperten für den elektronischen Handel bietet personenbezogene Lösungen, die auf die Bedürfnisse unserer Kunden zugeschnitten sind. Unabhängig davon, ob Ihr Unternehmen nur auf einem Markt tätig ist oder in neue Gebiete expandiert, bieten wir einfache Lösungen an, die Ihnen die Zeit geben, sich auf die Expansion Ihres Unternehmens zu konzentrieren, während wir uns um die Einhaltung der Vorschriften kümmern.

Wenn Sie Fragen zum neuen Einfuhranmeldeverfahren haben, wenden Sie sich bitte noch heute an AVASK. Sie können uns auch anrufen unter: +44 (0)23 8060 0120 oder per E-Mail: customs@avaskgroup.com.

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