Mehrwertsteuer in Frankreich

Französische Mehrwertsteuersätze

Mehrwertsteuer-Registrierung in Frankreich

Wenn Sie in Frankreich tätig sind, ist es wichtig, dass Ihr Unternehmen in Frankreich für die Mehrwertsteuer registriert ist.

Lassen Sie uns gemeinsam das Wesentliche herausfinden und sicherstellen, dass Sie auf dem richtigen Weg sind!

Obligatorische Registrierung:

Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich steuerpflichtige Waren herstellt, ist eine MwSt-Registrierung unumgänglich. Ausländische Unternehmen, die Waren oder Dienstleistungen in Frankreich verkaufen, müssen ebenfalls das Registrierungsverfahren durchlaufen.

Französische MwSt.-Nummer:

Bei der Registrierung erhalten die Unternehmen eine eigene Mehrwertsteuernummer. In Frankreich ist Ihre Mehrwertsteuernummer 13 Zeichen lang und beginnt mit „FR“.

Diese Nummer ist einzigartig für Ihr Unternehmen und wichtig für alle Transaktionen und Steuerangelegenheiten – sie sollte auf allen Rechnungen und steuerbezogenen Dokumenten angegeben werden. Es ist wie ein Ausweis für Ihr Unternehmen, der den Behörden hilft, die Dinge im Auge zu behalten und sicherzustellen, dass alles den MwSt-Vorschriften entspricht.

Denken Sie daran, die französischen Mehrwertsteuervorschriften einzuhalten, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten!

Reverse Charge der Einfuhrumsatzsteuer in Frankreich

Die Einfuhrumsatzsteuer in Frankreich hat sich am 1. Januar 2022 stark verändert.

Zuvor war der französische Zoll für die Verwaltung der Einfuhrumsatzsteuer zuständig, jetzt ist es die französische Steuerbehörde. Diese Änderung bedeutet, dass Unternehmen, die in Frankreich für MwSt-Zwecke registriert sind, einschließlich Nichtsteuerpflichtige mit einer innergemeinschaftlichen MwSt-Nummer, die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr anwenden müssen.

Was ist die Reverse Charge der Einfuhrumsatzsteuer?

Das ist ein Wendepunkt! Die Unternehmen erklären und zahlen die Einfuhrumsatzsteuer jetzt direkt in ihrer französischen Umsatzsteuererklärung anstelle der Zollerklärung. Durch diesen klugen Schachzug können sie die Einfuhrumsatzsteuer abziehen, ohne dass sie an der Grenze Barzahlungen leisten müssen.

Für die meisten ist es eine Win-Win-Situation.

Hier sind einige wichtige Punkte zu beachten:

  1. Die Importeure müssen den Zollvertretern vor der Einfuhr ihre französische innergemeinschaftliche Mehrwertsteuernummer mitteilen.
  2. Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern benötigen eine französische Mehrwertsteuerregistrierung und es kann ein Fiskalvertreter erforderlich sein.

Durch diese Änderungen werden die Einfuhrmehrwertsteuerverfahren vereinfacht, was den Unternehmen hilft und die Einhaltung der Vorschriften verbessert. Wenn Sie weitere Einzelheiten erfahren möchten, lesen Sie unseren Blog zum Thema Einfuhrumsatzsteuer in Frankreich.

Aktueller Stand für alle EPR-Kategorien in Frankreich (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)

Bleiben Sie mit AVASK in Frankreich mehrwertsteuerkonform

Denken Sie daran, dass die Handhabung der Mehrwertsteuer in Frankreich nicht kompliziert sein muss. Wenn Sie jemals einen freundlichen Ratgeber brauchen oder Fragen zu Ihrer Mehrwertsteuerreise haben, ist das AVASK-Team nur eine Nachricht entfernt.

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