Umsatzsteuer in Frankreich

Die französischen Umsatzsteuersätze im Überblick

Umsatzsteuer-Registrierung in Frankreich

Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbietet, benötigen Sie eine französische Umsatzsteuer-Registrierung. Auch Unternehmen mit Lagerbeständen in Frankreich müssen sich registrieren – unabhängig vom Umsatz.

Französische Umsatzsteuernummer:

Nach der Registrierung erhalten Sie eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (FR + 11 Ziffern). Diese Nummer gehört auf alle Rechnungen und steuerlichen Dokumente – sie ist der „Personalausweis“ Ihres Unternehmens in Frankreich.

Denken Sie daran, die französischen Umsatzsteuervorschriften einzuhalten, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten!

Reverse-Charge-Verfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer

Die Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) hat sich in Frankreich am 1. Januar 2022 grundlegend geändert.

Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Importumsatzsteuer direkt von den französischen Zollbehörden erhoben. Seit der Umstellung liegt die Zuständigkeit nun bei der französischen Steuerbehörde.

Das bedeutet: Unternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerlich registriert sind, einschließlich nicht-steuerpflichtiger Personen mit einer innergemeinschaftlichen französischen USt-Nummer, sind verpflichtet, das Reverse-Charge-Verfahren für die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden.

Was ist die Reverse Charge der Einfuhrumsatzsteuer?

Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr bei der Zollabfertigung bezahlt, sondern direkt in der französischen Umsatzsteuererklärung deklariert und abgerechnet.

Der Vorteil: Unternehmen können die Einfuhrumsatzsteuer im selben Schritt als Vorsteuer abziehen, ohne dass eine direkte Zahlung an den Zoll fällig wird. Das spart Liquidität und vereinfacht den gesamten Importprozess erheblich. Für die meisten Unternehmen ist das eine klare Win-Win-Situation!

Das sollten Sie beachten:

  1. Unternehmen müssen ihre französische innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (FR + 11 Ziffern) dem Zollvertreter vor der Einfuhr mitteilen.
  2. Unternehmen außerhalb der EU benötigen zwingend eine französische Umsatzsteuerregistrierung. Häufig ist außerdem ein steuerlicher Vertreter erforderlich, der in Frankreich ansässig ist.

Diese Änderungen sorgen für reibungslosere Importprozesse und erhöhen die Compliance-Anforderungen im grenzüberschreitenden Handel.

Aktueller Stand für EPR-Kategorien in Frankreich (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)

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Ob Registrierung, Deklaration oder EPR-Compliance: Wir begleiten Sie durch die französischen Vorschriften. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung!

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