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ToggleDie französischen Umsatzsteuersätze im Überblick
Bienvenue! Willkommen zu Ihrem Leitfaden rund um die Umsatzsteuer in Frankreich.
Egal, ob Sie als Unternehmer durchstarten oder als etabliertes Unternehmen in Frankreich verkaufen – wir machen das Thema Umsatzsteuer verständlich und einfach.
Welche Umsatzsteuersätze gelten in Frankreich?
Standardsatz (20%): Gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen.
Erster ermäßigter Steuersatz (10%): Gilt für Gastronomie, Bauleistungen, Landwirtschaft und Personenbeförderung.
Zweiter ermäßigter Steuersatz (5,5%): Gilt für Lebensmittel, Strom, Gas, Kunstwerke, Kino- und Sportveranstaltungen sowie Seniorenservices.
Maximal-ermäßigter Steuersatz (2,1%): Gilt für bestimmte Artikel wie Medikamente, Zeitungen und Zeitschriften.
Umsatzsteuer-Registrierung in Frankreich
Wenn Ihr Unternehmen in Frankreich steuerpflichtige Waren oder Dienstleistungen anbietet, benötigen Sie eine französische Umsatzsteuer-Registrierung. Auch Unternehmen mit Lagerbeständen in Frankreich müssen sich registrieren – unabhängig vom Umsatz.
Französische Umsatzsteuernummer:
Nach der Registrierung erhalten Sie eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (FR + 11 Ziffern). Diese Nummer gehört auf alle Rechnungen und steuerlichen Dokumente – sie ist der „Personalausweis“ Ihres Unternehmens in Frankreich.
Denken Sie daran, die französischen Umsatzsteuervorschriften einzuhalten, um einen reibungslosen Geschäftsbetrieb zu gewährleisten!
Reverse-Charge-Verfahren bei der Einfuhrumsatzsteuer
Die Abwicklung der Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) hat sich in Frankreich am 1. Januar 2022 grundlegend geändert.
Bis zu diesem Zeitpunkt wurde die Importumsatzsteuer direkt von den französischen Zollbehörden erhoben. Seit der Umstellung liegt die Zuständigkeit nun bei der französischen Steuerbehörde.
Das bedeutet: Unternehmen, die in Frankreich umsatzsteuerlich registriert sind, einschließlich nicht-steuerpflichtiger Personen mit einer innergemeinschaftlichen französischen USt-Nummer, sind verpflichtet, das Reverse-Charge-Verfahren für die Einfuhrumsatzsteuer anzuwenden.
Was ist die Reverse Charge der Einfuhrumsatzsteuer?
Die Einfuhrumsatzsteuer wird nicht mehr bei der Zollabfertigung bezahlt, sondern direkt in der französischen Umsatzsteuererklärung deklariert und abgerechnet.
Der Vorteil: Unternehmen können die Einfuhrumsatzsteuer im selben Schritt als Vorsteuer abziehen, ohne dass eine direkte Zahlung an den Zoll fällig wird. Das spart Liquidität und vereinfacht den gesamten Importprozess erheblich. Für die meisten Unternehmen ist das eine klare Win-Win-Situation!
Das sollten Sie beachten:
- Unternehmen müssen ihre französische innergemeinschaftliche Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (FR + 11 Ziffern) dem Zollvertreter vor der Einfuhr mitteilen.
- Unternehmen außerhalb der EU benötigen zwingend eine französische Umsatzsteuerregistrierung. Häufig ist außerdem ein steuerlicher Vertreter erforderlich, der in Frankreich ansässig ist.
Diese Änderungen sorgen für reibungslosere Importprozesse und erhöhen die Compliance-Anforderungen im grenzüberschreitenden Handel.
Aktueller Stand für EPR-Kategorien in Frankreich (vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen)
Kategorie | Inkrafttreten |
Verpackungen | 01.01.2022 |
WEEE | 01.01.2022 |
Batterien | 01.01.2022 |
Möbel | 01.01.2022 |
Bedrucktes Papier | 01.01.2022 |
Textilien | 01.01.2022 |
Reifen | 01.01.2022 |
Chemikalien | 01.01.2022 |
Sport und Lesung | 01.01.2023 |
DIY & Gartenartikel | 01.01.2023 |
Bauwesen | 01.01.2023 |
Piercing Medizinische Geräte | 01.01.2023 |
Catering-Verpackungen | 31.01.2024 |
Kaugummi | 31.01.2024 |
Mineralöle | 01.01.2023 |
Sanitärtextilien | 31.01.2024 |
Tabak | 01.01.2023 |
Bleiben Sie mit AVASK in Frankreich umsatzsteuerkonform
Ob Registrierung, Deklaration oder EPR-Compliance: Wir begleiten Sie durch die französischen Vorschriften. Bei Fragen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung!
Häufig gestellte Fragen
Gibt es besondere Umsatzsteuervorschriften für die Nutzung von Fulfillment-Zentren in Frankreich?
Ja! Sobald Sie Waren in einem Fulfillment-Zentrum in Frankreich lagern, sind Sie verpflichtet, sich sofort für die französische Umsatzsteuer zu registrieren – unabhängig davon, wie hoch Ihr Umsatz ist. Die reine Lagerung löst die Registrierungspflicht aus.
Wie oft muss ich in Frankreich eine Umsatzsteuererklärung abgeben?
In Frankreich müssen Umsatzsteuererklärungen in der Regel monatlich eingereicht werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen – zum Beispiel bei einem Jahresumsatz unter einer bestimmten Schwelle – kann auch eine vierteljährliche Abgabe möglich sein.
Kontaktieren Sie uns für Ihre Umsatzsteuer-Compliance in Frankreich
Füllen Sie das Formular aus und sprechen Sie mit unseren Experten – wir helfen Ihnen bei der Registrierung, Deklaration und Einhaltung aller französischen Umsatzsteuervorschriften.
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