Umsatzsteuer in den Niederlanden

Niederländische Umsatzsteuersätze

Umsatzsteuerregistrierung in den Niederlanden

Für niederländische Unternehmen:

Wenn Ihr Unternehmen in den Niederlanden ansässig ist (entweder mit Hauptsitz oder einer Niederlassung), gehen Sie wie folgt vor, um sich für die Umsatzsteuer zu registrieren:

Handelsregistereintrag: Zunächst müssen Sie Ihr Unternehmen bei der Handelskammer (Kamer van Koophandel, KvK) anmelden.

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Umsatzsteuer-ID von der niederländischen Steuer- und Zollverwaltung (Belastingdienst). Diese Nummer ist für Ihre Rechnungen und Steuererklärungen notwendig.

    Für Unternehmen mit Sitz im Ausland:

    Wenn Sie als ausländisches Unternehmen Geschäfte in den Niederlanden machen, benötigen Sie ebenfalls eine Umsatzsteuerregistrierung. AVASK unterstützt Sie bei diesem Prozess und sorgt dafür, dass alles reibungslos abläuft.

    Bereit für Ihre USt.-Registrierung in den Niederlanden?

    Kontaktieren Sie uns – das AVASK-Team hilft Ihnen gerne weiter!

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