Eilmeldung für Unternehmer im elektronischen Handel: Großbritannien kündigt Verbot von Einwegplastik ab 1. Oktober 2023 an

Die Regierung des Vereinigten Königreichs hat ein umfassendes Verbot von Einwegplastik angekündigt, das Teller, Schüsseln, Tabletts, Behälter, Besteck und Ballonstäbchen umfasst.

Dieser Schritt zielt darauf ab, die Plastikverschmutzung weiter zu bekämpfen und die Nachhaltigkeit zu fördern und steht im Einklang mit den weltweiten Bemühungen, die Umweltauswirkungen von Einwegplastik zu reduzieren.

Die wichtigsten Ergebnisse des Verbots von Einwegkunststoffen:

Verbot von Einwegplastik:

Die britische Regierung hat den Verkauf und Vertrieb von Einwegkunststoffen für Teller, Schüsseln, Tabletts, Behälter, Besteck und Ballonstäbchen offiziell verboten. Dieses Verbot tritt am 1. Oktober 2023 in Kraft.

Engagement für die Umwelt:

Diese Entscheidung unterstreicht das Engagement des Vereinigten Königreichs für die Reduzierung von Kunststoffabfällen und die Minimierung ihrer negativen Auswirkungen auf die Umwelt. Durch die Abschaffung dieser Einwegplastikartikel will die Regierung nachhaltige Alternativen und Praktiken fördern.

Auswirkungen für Unternehmer im elektronischen Handel:

E-Commerce-Unternehmen, die diese verbotenen Artikel verkaufen oder vertreiben, müssen sich vor dem1. Oktober 2023 an die neuen Vorschriften anpassen. Dies kann eine Überarbeitung des Produktangebots, die Beschaffung alternativer Materialien oder die Suche nach umweltfreundlichen Verpackungsoptionen beinhalten.

Bußgelder und Strafen:

Die Regierung hat strenge Strafen für die Nichteinhaltung dieser Vorschriften vorgesehen. E-Commerce-Unternehmern wird dringend empfohlen, sich mit den Leitlinien vertraut zu machen, um Geldstrafen und rechtliche Schritte zu vermeiden.

Nachhaltige Praktiken:

Dieses Verbot steht im Einklang mit dem allgemeinen globalen Trend zur Nachhaltigkeit und den EPR-Vorschriften, die in einer Reihe von europäischen Ländern, insbesondere in Frankreich, Deutschland, Spanien und Österreich, in Kraft getreten sind.
E-Commerce-Unternehmer sollten dies als Chance betrachten, umweltfreundliche Praktiken einzuführen, die nicht nur die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten, sondern auch umweltbewusste Verbraucher anziehen.

Einspruch gegen eine Geldstrafe:

Wenn Ihr Unternehmen im Zusammenhang mit diesem Verbot mit einem Bußgeld belegt wird, haben Sie die Möglichkeit, Einspruch zu erheben. Ausführliche Informationen über das Einspruchsverfahren finden Sie auf der offiziellen Website der britischen Regierung hier.

Was E-Commerce-Unternehmer jetzt tun sollten:

1. Bewerten Sie Ihre Produktlinie:

Überprüfen Sie Ihr Inventar auf Einwegplastikartikel, die unter das Verbot fallen. Planen Sie die schrittweise Abschaffung dieser Produkte und ihre Ersetzung durch nachhaltige Alternativen vor dem Stichtag am 1. Oktober 2023.

2. Überprüfen Sie Ihre Lieferkette:

Vergewissern Sie sich, dass Ihre Lieferanten diese Vorschriften ebenfalls einhalten und umweltfreundliche Alternativen anbieten können.

3. Aktualisierung von Marketing und Verpackung:

Ändern Sie Ihre Produktbeschreibungen und Verpackungen, um Ihr Engagement für Nachhaltigkeit zum Ausdruck zu bringen. Dies kann ein Verkaufsargument für umweltbewusste Verbraucher sein.

4. Bleiben Sie auf dem Laufenden:

Verfolgen Sie die Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Verbot und etwaigen Aktualisierungen der Vorschriften genau. Die Einhaltung der Vorschriften ist unerlässlich, um Geldstrafen und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden.

Über unser Compliance-Wiki können Sie sich über alle künftigen Aktualisierungen auf dem Laufenden halten.

5. Einspruchsverfahren:

Machen Sie sich mit dem Verfahren zur Einlegung von Rechtsmitteln vertraut, wenn Sie der Meinung sind, dass Sie zu Unrecht bestraft worden sind.

Das britische Verbot von Einwegplastik ist ein wichtiger Schritt in eine grünere Zukunft. Unternehmer im elektronischen Handel haben die Möglichkeit, bei nachhaltigen Praktiken eine Vorreiterrolle zu übernehmen und zu den weltweiten Bemühungen um eine Verringerung der Plastikverschmutzung beizutragen. Wenn Sie sich jetzt auf diese Änderungen einstellen, können Sie nicht nur die Einhaltung der Vorschriften gewährleisten, sondern auch Ihr Engagement für den Umweltschutz demonstrieren.

Für weitere Einzelheiten und Hinweise zum Verbot wenden Sie sich bitte an Ihren AVASK-Kundenbetreuer, per E-Mail an: enquiries@avaskgroup.com oder telefonisch unter +44 (0)23 8060 0120 oder +1 (914) 664 1900.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel dient nur zur Information und ist nicht als Rechtsberatung zu verstehen. Bitte wenden Sie sich an Rechtsexperten oder an die zuständigen Behörden, wenn Sie spezifische Hinweise für Ihr Unternehmen benötigen.

Alles, was Sie über EPR wissen müssen

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen Waren in Frankreich oder Deutschland verkaufen, dann ist der 1. Januar 2022 ein wichtiges Datum. Es treten neue EPR-Vorschriften in Kraft, nach denen sich die Hersteller registrieren und EPR-Meldungen einreichen müssen und die Online-Marktplätze werden verpflichtet Ihre EPR-Registrierungsnummern zu erfassen, zu validieren und die neuen lokalen Anforderungen zu erfüllen.

Während vieles noch im Dunkeln liegt, haben wir den folgenden Blog über die Umweltpolitik und ihre Auswirkungen auf Sie und Ihr Unternehmen zusammengestellt:

Was ist EPR?

EPR steht für Extended Producer Responsibility und obwohl es für Amazon und AVASK eine neue Sache ist, ist es im Allgemeinen keine neue Sache. Die 1988 in Schweden eingeführte Umweltpolitik verlangt von den Herstellern, dass sie die Verantwortung für den gesamten Lebenszyklus der von ihnen auf den Markt gebrachten Produkte übernehmen, einschließlich ihrer Entsorgung.

Wer muss sich für EPR registrieren?

Der Hersteller ist die Person oder das Unternehmen, das ein Produkt, das den EPR-Anforderungen unterliegt, als erstes in Verkehr bringt. Derzeit ist es nur auf dem deutschen und dem französischen Markt anwendbar, andere europäische Länder, einschließlich des Vereinigten Königreichs, sollen in nicht allzu ferner Zukunft nachziehen.

Sie gelten als Produzent:

  • wenn Sie ein Produkt* herstellen
  • wenn Sie ein Produkt* importieren
  • wenn Sie ein Produkt* verkaufen und nicht in diesem Land ansässig sind.

*unterliegt den EPR-Anforderungen des Landes

Wenn Sie ein Hersteller von Produkten sind, die unter die Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung fallen, sind Sie verpflichtet, Ihre EPR-Registrierungsnummer(n) Ihrem Online-Marktplatz, z. B. Amazon oder eBay, mitzuteilen.

Was sind die neuen Anforderungen für die Registrierung?

Wenn Sie ein Hersteller sind und noch keine EPR-Registrierungsnummer(n) haben, müssen Sie sich registrieren lassen, um eine zu erhalten.

In dem seltenen Fall, dass Sie kein Hersteller sind, aber Produkte verkaufen, die den Anforderungen der erweiterten Herstellerverantwortung unterliegen, müssen Sie die entsprechende(n) EPR-Registrierungsnummer(n) von Ihrem vorgelagerten Lieferanten erhalten und dem OMP die entsprechende(n) Registrierungsnummer(n) als Nachweis für die Einhaltung der Anforderungen vorlegen.

Wenn Sie kein Hersteller sind und die entsprechende(n) EPR-Registrierungsnummer(n) nicht von Ihrem vorgelagerten Lieferanten erhalten können, müssen Sie sich registrieren lassen und dem OMP Ihre EPR-Registrierungsnummer(n) mitteilen.

Wie kann AVASK helfen?

Im Einklang mit den neuen Anforderungen und den sich abzeichnenden Anforderungen anderer Länder hat AVASK einen EPR-Service eingerichtet, der Sie bei der Einhaltung der Vorschriften unterstützt und Folgendes umfasst:

  • Registrierung von EPR-Nummern in jeder erforderlichen Kategorie und jedem Land
  • Monatliche/vierteljährliche oder jährliche Einreichung und Berichterstattung in Deutschland und Frankreich (je nach Land und Kategorie)
  • Bevollmächtigte Vertretung für Deutschland oder Frankreich (derzeit für WEEE-Kategorien)

Wenn Sie Fragen dazu haben, wie wir Sie bei der Expansion Ihres Unternehmens unterstützen können, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Unser Expertenteam kann Sie bei der erweiterten Herstellerverantwortung unterstützen.