Es scheint, als wäre es erst gestern gewesen, dass das neue One-Stop-Shop-System für europäische MwSt.-Zahlungen in Kraft getreten ist, aber die erste Reihe von OSS-Anmeldeterminen steht bereits vor der Tür. Lesen Sie weiter, um mehr über die kommenden Fristen für OSS und IOSS zu erfahren und wie Sie sicherstellen können, dass Sie rechtzeitig bereit sind.
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ToggleFristen für die Anmeldung
Sie müssen sich bis zum 10. Tag des Monats nach Ihrer ersten förderfähigen Versorgung anmelden, um OSS für diese Versorgung nutzen zu können. Wenn Sie Ihren Antrag nach dem 10. des Monats stellen, der auf Ihre erste beihilfefähige Lieferung folgt, wird Ihre Eintragung ab dem ersten Tag des Kalenderquartals, das auf Ihren Antrag folgt, wirksam.
Der Grund dafür ist, dass OSS-Registrierungen erst ab dem nächsten vollen Quartal nach Ihrer Anmeldung wirksam werden. Wenn Sie sich nach dem 1. Juli angemeldet haben, wird Ihre Anmeldung zu Beginn des nächsten Quartals im Oktober wirksam. Alle nach der Registrierung erbrachten Leistungen können bis zum zehnten Tag des Monats, der auf die erste Leistung folgt, bei den zuständigen Steuerbehörden gemeldet werden, so dass sichergestellt ist, dass alle Leistungen in die Regelung einbezogen werden.
IOSS- und OSS-Anmeldefristen
In den meisten Fällen werden die OSS-Meldungen nach Kalenderquartalen eingereicht. Diese Quartale sind Januar bis März, April bis Juni, Juli bis September und Oktober bis Dezember. Ihre OSS-Meldungen sind in der Regel bis zum letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats fällig.
Zum Beispiel ist Ihre Q1 OSS-Meldung am 30. April fällig, und die Q3 OSS-Meldung ist am 31. Oktober fällig. Darüber hinaus sind die monatlichen IOSS-Meldungen bis zum letzten Tag des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats fällig.
In der folgenden Tabelle sind die Fristen für die Einreichung der OSS aufgeführt:
Steuerzeitraum | Datum, ab dem Sie einreichen können | Datum, bis zu dem Sie die Unterlagen einreichen müssen |
Quartal 1: 1. Januar bis 31. März | 1. April | 30. April |
Quartal 2: 1. April bis 30. Juni | 1. Juli | 31. Juli |
Quartal 3: 1. Juli bis 30. September | 1. Oktober | 31. Oktober |
Quartal 4: 1. Oktober bis 31. Dezember | 1. Januar (des darauffolgenden Jahres) | 31. Januar (des darauffolgenden Jahres) |
OSS Einreichungsfristen.
Bitte beachten Sie, dass diese Frist durch Feiertage und Wochenenden nicht berührt wird.
Zahlungsfristen
In den meisten Fällen wird die Zahlung für die Mehrwertsteuererklärung bei deren Abgabe zusammen mit der eindeutigen Referenznummer für diese Erklärung geleistet. Wenn Sie sich jedoch für eine getrennte Zahlung entscheiden, muss diese spätestens am Ende des Monats erfolgen, der auf das Ende des Steuerzeitraums folgt, auf den sich Ihre Steuererklärung bezieht.
Besondere Erwägungen
Es ist wichtig zu bedenken, dass OSS und IOSS außerhalb der normalen Mehrwertsteuerabrechnung in Ihrem eigenen Land liegen, so dass Sie möglicherweise trotzdem eine Mehrwertsteuererklärung in Ihrem eigenen Land ausfüllen müssen. Die Fristen für die Einreichung dieser Unterlagen müssen nicht unbedingt mit den Fristen für die Einreichung der OSS übereinstimmen.
Außerdem müssen Sie möglicherweise Änderungen an Ihrer E-Commerce- oder Buchhaltungssoftware vornehmen, um die variablen Mehrwertsteuersätze zu berücksichtigen.
Registrierung für OSS/IOSS
Es gibt zwar alternative Methoden für die Abwicklung von E-Commerce-Verkäufen in der EU, aber im Allgemeinen ist die Registrierung für die OSS/IOSS-Regelungen der effizienteste Weg, um die Einhaltung der Mehrwertsteuer zu gewährleisten. Es gibt mehrere Optionen für die Registrierung, darunter OSS, Nicht-Union OSS und IOSS, so dass Sie recherchieren müssen, welche Ihren geschäftlichen Anforderungen am besten entspricht.
Und wenn Sie nicht in der EU ansässig sind, muss für die IOSS-Registrierung möglicherweise ein Vermittler gefunden werden, der in Ihrem Namen handelt.
Wie kann AVASK helfen?
AVASK bietet direkte und indirekte Vertretungen an, um die IOSS-Anforderungen für Unternehmen, die nicht in der EU ansässig sind, zu erfüllen und kümmert sich außerdem um die Einreichung Ihrer Mehrwertsteuererklärung. Wir können dafür sorgen, dass Sie sich keine Gedanken über die bevorstehenden OSS-Anmeldetermine machen müssen, wenn Sie sich für unsere Dienste anmelden.
Wir können Sie auch mit unserer mehrsprachigen Webinar-Reihe über diese Änderungen bei der Mehrwertsteueranmeldung auf den neuesten Stand bringen. Sie können sich die Aufzeichnungen dieser informativen Sitzungen auf unserem YouTube-Kanal ansehen.
Wenn Sie Ihre Nachforschungen abgeschlossen haben, können Sie sich mit Hilfe dieses Formulars auf unserer Website bei AVASK registrieren lassen.