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ToggleDie französische Steuerverwaltung hat angekündigt, dass ab dem 1. Januar 2022 die gesamte Einfuhrumsatzsteuer zwingend in der französischen Umsatzsteuererklärung durch die Erklärung der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr aufgeschoben werden muss.
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ToggleWas also ist die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr?
Die Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr ist ein in Frankreich bereits bestehendes Verfahren, dessen Inanspruchnahme jedoch aufgrund früherer Anspruchsvoraussetzungen sehr schwierig war. Ab dem 1. Januar 2022 entfallen alle bisherigen Zulassungsvoraussetzungen. Der Versender muss lediglich über eine gültige EU-interne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer in Frankreich verfügen, die in der Zollerklärung vermerkt wird. Daher muss der Versender seinem Spediteur seine französische Intra-EU-Mehrwertsteuernummer mitteilen, damit die Erklärung korrekt abgegeben werden kann.
Dies ist eine fantastische Nachricht für Verlader, die Frankreich für Einfuhren nutzen – ein enormer Vorteil für den Cashflow, da an der Grenze kein Geld mehr für die Einfuhrumsatzsteuer ausgegeben werden muss. Außerdem dürfte die Zahl der Verkäufer, die ein Guthaben bei der französischen Steuerverwaltung haben, zurückgehen.
Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr – praktische Anwendung
Alle Sendungen, die ab dem 1. Januar 2022 vom französischen Zoll abgefertigt werden, unterliegen der Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei der Einfuhr. Die Einfuhrumsatzsteuerbeträge werden unter der französischen EU-internen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer des Versenders verbucht.
Bei der Abgabe der französischen Mehrwertsteuererklärung werden die für den Berichtszeitraum zu erklärenden Einfuhrmehrwertsteuerbeträge bereits in der Mehrwertsteuererklärung des Verkäufers vorausgefüllt. Diese Werte werden bis zum 14. des Monats in der Umsatzsteuererklärung des Verkäufers erscheinen. Obwohl der Betrag der Einfuhrumsatzsteuer im Namen des Steuerpflichtigen vorausgefüllt wird, liegt es immer noch in der Verantwortung des Steuerpflichtigen sicherzustellen, dass dieser Betrag korrekt ist. Die französischen Zollbehörden haben angekündigt, einen Dienst einzurichten, mit dem der Steuerpflichtige den Gesamtwert der aufgeschobenen Einfuhrumsatzsteuer für den betreffenden Zeitraum überprüfen kann.
Darüber hinaus wurde die Frist für die Einreichung von Mehrwertsteuererklärungen in Frankreich für Importeure auf den 24. des auf den Berichtszeitraum folgenden Monats verlängert. Dies ist darauf zurückzuführen, dass die vorausgefüllten Werte in der MwSt-Erklärung des Verkäufers möglicherweise erst am 14. angezeigt werden, so dass eine Verlängerung der bestehenden Frist erforderlich ist. Bitte beachten Sie, dass diese Fristverlängerung nur für Importeure gilt.
Wie kann AVASK helfen?
AVASK ist ein Unternehmen von Wirtschaftsprüfern und Experten für indirekte Steuern mit einem anerkannten Spezialgebiet in den Bereichen globale E-Commerce-Expansion, internationale Besteuerung, Wirtschaftsprüfung, Unternehmensberatung und Beratungsdienste.
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