Umsatzsteuer im Vereinigten Königreich

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Die wichtigsten Infos zur britischen VAT

Welche Leistungen sind von der Umsatzsteuer befreit?

Einige Leistungen unterliegen in Großbritannien keiner Umsatzsteuer:

  1. Dienstleistungen im Gesundheitswesen:
    • Medizinische Behandlungen, Arztbesuche und Krankenhausleistungen. Dazu gehören sowohl öffentliche als auch private Gesundheitsdienstleister.
  2. Bildung:
    • Bildungsdienstleistungen, die von Schulen, Hochschulen und Universitäten erbracht werden. Dies deckt Studiengebühren, Lehrbücher und Unterrichtsmaterialien ab.
    • Auch Berufsbildungskurse und Lehrstellen fallen in diese Kategorie.
  3. Finanzdienstleistungen:
    • Dienstleistungen von Banken, Versicherungsgesellschaften und Finanzinstituten. Beispiele hierfür sind die Verwaltung von Bankkonten, Versicherungspolicen und Anlageberatung.
  4. Versicherungen:
    • Versicherungsprämien (Lebensversicherung, Krankenversicherung, Sachversicherung)
    • Einige versicherungsbezogene Dienstleistungen (z.B. Rechtsberatung im Zusammenhang mit Versicherungsansprüchen) können jedoch weiterhin der Umsatzsteuer unterliegen.
  5. Postdienstleistungen:
    • Grundlegende Postdienstleistungen, wie der Versand von Briefen und Paketen.
    • Zusätzliche Dienstleistungen wie Eilzustellung oder Einschreiben können sich auf die Umsatzsteuer auswirken.

Bitte beachten Sie, dass sich der Status der Umsatzsteuerbefreiung je nach Situation und der Art des Geschäfts ändern kann.

Umsatzsteuer-Registrierung im Vereinigten Königreich

Ab wann muss man sich registrieren?
Wenn Ihr Jahresumsatz (steuerpflichtige Lieferungen und Leistungen) den aktuellen Schwellenwert von £90.000 überschreitet, besteht eine Registrierungspflicht.
Wichtig: Informieren Sie sich immer über die aktuellen Zahlen auf der HMRC-Website.

Wie funktioniert die Registrierung?
Die Registrierung erfolgt online über das HMRC-Portal. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine britische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.

Umsatzsteuererklärungen im Vereinigten Königreich – ein Überblick

Eingetragene Unternehmen im Vereinigten Königreich müssen regelmäßig Umsatzsteuererklärungen abgeben.

Abgabezyklus: Die meisten Unternehmen reichen ihre Umsatzsteuererklärungen vierteljährlich (alle drei Monate) ein. Kleinunternehmen können eine jährliche Erklärung abgeben. 

Inhalt der Erklärung: Angabe der Umsatzsteuer auf Verkäufe (Output Tax) sowie der abziehbaren Vorsteuer (Input Tax).

Einreichung: Über das Online-Portal der britischen Steuerbehörde HMRC.

Fristen: Abgabe der Erklärung sowie Zahlung der fälligen VAT bis spätestens einen Monat und sieben Tage nach Ende des Abrechnungszeitraums.

Korrekturen: Fehler sollten unverzüglich korrigiert werden, um mögliche Strafen zu vermeiden.

Digitale Buchführung: Unternehmen sind verpflichtet, elektronische Aufzeichnungen aller Transaktionen zu führen.

VAT auf Importe und Exporte

Beim Import von Waren in das Vereinigte Königreich sind Sie als Importeur für die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer (Import VAT) verantwortlich. Diese entspricht in der Regel dem regulären britischen Umsatzsteuersatz (derzeit 20 %). Für bestimmte Waren, wie Kunstgegenstände, Antiquitäten oder Sammlerstücke, kann ein ermäßigter Steuersatz gelten.

Optionen für VAT-registrierte Unternehmen:

  • Sie können das Postponed VAT Accounting (PVA) nutzen. Damit melden Sie die Einfuhrumsatzsteuer direkt in Ihrer Umsatzsteuererklärung an und können sie gleichzeitig als Vorsteuer geltend machen.
  • Alternativ zahlen Sie die Einfuhrumsatzsteuer bei der Einfuhr und fordern sie im Rahmen Ihrer Umsatzsteuererklärung als Vorsteuer zurück.

Temporäre Importe:

  • Wenn Waren nur vorübergehend in das Vereinigte Königreich eingeführt und innerhalb von zwei Jahren wieder ausgeführt werden, kann eine Befreiung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer gewährt werden.
  • Sollten Sie sich später entscheiden, die Waren im Vereinigten Königreich zu verkaufen oder dort dauerhaft zu lassen, müssen Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zinsen gezahlt werden.

Exporte:

  • Exporte von Waren aus dem Vereinigten Königreich unterliegen in der Regel dem Nullsteuersatz (Zero Rate) für die Umsatzsteuer, sofern alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind.
  • Für Warenexporte von Großbritannien in Länder außerhalb des Vereinigten Königreichs wird keine Umsatzsteuer berechnet.
  • Ebenso sind Lieferungen aus Nordirland an Empfänger außerhalb des Vereinigten Königreichs in der Regel umsatzsteuerfrei.

AVASK – Ihr Partner für die VAT-Compliance im Vereinigten Königreich

Die Einhaltung der britischen VAT-Vorschriften erfordert fundierte Kenntnisse und Sorgfalt. Das AVASK-Team unterstützt Sie bei der Registrierung, den laufenden Meldungen sowie bei der Abwicklung von Importen und Exporten. Wir bieten umfassende Beratung, damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können – zuverlässig, effizient und rechtskonform.

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